Auf einem gut geplanten Spielplatz haben Kinder Spaß und Freude am Spielen. Neben dem Spielwert bietet er auch, für Kinder einschätzbare Risiken und fördert dadurch die Erweiterung des Erfahrungsschatzes, ohne eine ernste Gefahr für Leib und Leben darzustellen.
Die sicherheitstechnischen Festlegungen für die Spielplatzgeräte sind in der DIN EN 1176 und weiteren Normen so formuliert, dass eine 100% Sicherheit auf Spielplätzen nicht ableitbar ist.
Die Risiken des Lebens müssen von Kindern erlebbar, erlernbar und damit beherrschbar sein. Das Spiel mit einem gewissen Risiko ist lebensnotwendig.
Zu verhindern sind die unkalkulierbaren Risiken die aufgrund fehlender Prüfungen auf Normkonformität und unzureichender Wartung lauern können. Alle unvorhersehbaren Gefahrenstellen an Spielgeräten und auf Spielplätzen, an denen sich Kinder ernsthaft verletzen oder dauerhafte Schädigungen davontragen können, sind auszuschließen.
Gefahrenstellenbeispiele aus Wartungsdefizit z.B.:
- morsches Holz,
- abgenutzte Kettenglieder,
- fehlender oder mangelnder Fallschutz.
Unvorhersehbare Gefahrenstellenbeispiele und mögliche Folgen z.B.:
- Kopffangstellen, Gefahr von Hals- und Genickverletzungen - Lebensgefahr,
- Kordelfangstellen, Gefahr von Strangulation - Lebensgefahr,
- Fingerfangstellen, Gefahr von Gliedmaßenabriss - hohes Risiko,
- Fangstellen für Kleidung, Haar und Körper - mittleres bis hohes Risiko,
- Quetsch- und Scherstellen, Gliedmaßenverlust und Körperteilquetschungen - hohes Risiko,
- unzulässige Elemente im Fallraum und Aufprallfläche - hohes Risiko.
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