Um normkonform und rechtssicher als Spielplatzbetreiber zu handeln, unterstütze ich Sie gern bei der Wahrnehmung Ihrer Verkehrssicherungspflicht (BGB § 823) und Durchführung der nach DIN EN 1176 geforderten, regelmäßigen Kontrollen und Prüfungen, sowie Aufbau eines Sicherheitsmanagements.
Weit vor der Bauabnahme berate ich Sie als Spielplatzplaner, gern schon während der Planungsphase.
Zur Übergabe eines normkonformen Spielplatzes unterstütze ich Sie als Spielplatzerbauer, gern schon während der Bauphase.
Überprüfung eines neuen Spielplatzes oder eines neu aufgestellten Spielgerätes auf Übereinstimmung mit der DIN EN 1176, DIN 18034 und weiteren relevanten Vorschriften.
Eine Beratung, schon während der Planungsphase, kann separat vereinbart werden.
Diese dient der Erkennung offensichtlicher Gefahrenquellen, die aus der Folge von Vandalismus, Benutzung oder Witterungseinflüssen entstehen können.
Ausführung: täglich bis wöchentlich, je nach Frequentierung und Vandalismusgefahr.
Hier handelt sich um eine detaillierte Inspektion, zur Überprüfung der Betriebssicherheit und der Stabilität der Anlage, insbesondere in Bezug auf jedweden Verschleiß.
Ausführung: monatlich bis quartalsweise oder nach Angabe des Spielgeräteherstellers.
Hierbei geht es um das Feststellen des allgemeinen betriebssicheren Zustandes der gesamten Spielplatzanlage, Fundamenten und Oberflächen nach DIN EN 1176, DIN 18034 und weiteren relevanten Vorschriften.
Ausführung: jährlich.
Schulung bzw. Kenntnisauffrischung von fachlich geeignetem Personal zur Kontrolle der Verkehrssicherheit von Spielplätzen im Rahmen der DIN EN 1176-7 Punkt 6.2 a) Visuelle Routine-Inspektion und der DIN EN 1176-7 Punkt 6.2 b) Operative Inspektion.
Spielplatzabnahme · Jahreshauptinspektion · Planungsbegleitung · Personalschulung · Sicherheitsmanagement.